|
Rechtliche Auflagen nach Leistung |
|
|
|
|
Geschrieben von: Klaas Wieland
|
|
Montag, den 12. Januar 2009 um 12:54 Uhr |
|
Bei Einhaltung der aufgelisteten Randbedingungen ist eine Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr von Leistungsgesteigerten Fahrzeugen möglich. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe erhalten von VW-Werk keine Zustimmung zu einer Leistungssteigerung. Darüber hinausgehende Änderungen können ggf. bei bestimmten TÜV-Prüfstellen per Einzelabnahme eingetragen werden.
| Leistung |
Auflagen |
| über 30 PS |
hydraulische Bremsanlage |
| über 40 PS |
zusätzlich Lenkungsdämpfer, Stabilisator vorn |
bis 50 PS und 135 km/h (Typ 14 bis 150 km/h) |
zusätzlich Trommelbremse vorne und hinten Durchmesser 230 mm, Backenbreite vorne 40 mm, hinten 30 mm, Radialreifen (Gürtelreifen). Typ 14: Radialreifen auf Felge 4 1/2 Jx15 |
| über 50 PS |
zusätzlich Vorderachsabstützungen, Scheibenbremse vorne oder Porsche 356-Trommelbremse (5-Loch) Durchmesser 280 mm, hintere Trommelbremse mit 40 mm Backenbreite, Räder mindestens 4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S |
| über 75 PS |
zusätzlich Tiefergelegte Vorderachse, Räder mindestens 175/70 R 15 S auf 5 1/2 Jx15 (bis 100 PS) |
| bis 190 km/h |
Freigabe mit 4 Scheibenbremsen (VA innenbelüftet) eines Tuners |
|
Kommentare